Kein Anspruch auf Elterngeld für Kinder, die vor dem 1. Januar 2007 auf die Welt kamen

Gericht entschied: Für das Elterngeld muss der Stichtag präzise beachtet werden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
6. Mai 2011

Jetzt hat auch das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Stichtagsregelung für das Elterngeld nicht gegen die Verfassung verstößt. Somit steht jetzt eindeutig fest, dass Eltern für ihr Kind, wenn es vor dem 1. Januar 2007 geboren wurde, kein Anspruch auf Elterngeld besteht.

Der Stichtag zählt

Zu der Entscheidung des Gerichts kam es, weil zwei Frauen aus Bayern Klage erhoben hatten. So hatten sie, weil das Familieneinkommen zu hoch war, kein Erziehungsgeld erhalten, aber auch das Elterngeld, das jedem unabhängig vom Einkommen zusteht, wurde nicht gezahlt, weil eben die Kinder vor dem Stichtag geboren wurden. Das eine Kind kam übrigens am 31.12.2006 acht Stunden vor dem Jahreswechsel zur Welt.

Laut dem Urteil der Richter sind auch nicht die Grundrechte der beiden Frauen verletzt worden und auch die Einführung von Stichtagen durch den Gesetzgeber ist rechtens. Die damalige Regelung des Erziehungsgeldes sah eine für zwei Jahre monatliche Zahlung von zuletzt 300 Euro vor, wobei aber Eltern mit einem höheren Familieneinkommen dies nicht erhielten. Seit 2007 gibt es also nun das Elterngeld, das aber nur maximal 24 Monate bezahlt wird.

Die Höhe von 300 bis maximal 1.800 Euro errechnet sich aus dem durchschnittlichen Netto-Monatsgehalt des letzten Jahres, was bei einem höheren Einkommen eine Verbesserung darstellt.