Kinderfotos im Internet - was Eltern wissen sollten
Ob Eltern Fotos ihrer Kinder ins Netz stellen, sollten sie sich genau überlegen und auch die Konsequenzen bedenken
Kindheit findet zunehmend im Internet statt. Schon Grundschüler nutzen soziale Netzwerke, um Kontakte zu pflegen und sich mitzuteilen.
Die Eltern gehen mit gutem Beispiel voran: Jede dritte Mutter in Deutschland präsentiert ihr Neugeborenes mittlerweile online. Bis zum Alter von zwei Jahren sind 71 Prozent der Kinder mit Bildern im Internet vertreten.
Aber ist das auch im Interesse des Nachwuchses - und wie ist die rechtliche Lage? Bevor man Kinderfotos hochlädt, sollte man einige Fragen klären.
Wer hat das Recht am Bild?
Generell hat jeder Bürger das Recht am eigenen Bild. Babys und kleinere Kinder können dieses Recht naturgemäß noch nicht wahrnehmen. Hier bestimmen allein die Eltern, welche Fotos wo veröffentlicht werden.
Ab der Pubertät entscheidet dann die persönliche Reife. Im Zweifelsfall sollten Lehrer oder Freizeit-Betreuer deshalb vor dem Veröffentlichen eine doppelte Zustimmung einholen, von den Jugendlichen selbst und von ihren Eltern.
Das Recht am eigenen Bild beschränkt sich dabei nicht nur auf die Veröffentlichung. Wenn fremde oder eigene Kinder nicht geknipst werden wollen, darf man sie nicht zum Fototermin zwingen. Und vor der Veröffentlichung ist auf jeden Fall die Einwilligung der Eltern erforderlich.
Öffentlich oder privat?
In ihrem eigenen Garten darf niemand die Kinder über den Gartenzaun fotografieren. Wenn in der Zeitung ein Foto vom Laternenumzug erscheint und darauf auch Ihr Kind zu erkennen ist, können Sie dagegen aber nichts unternehmen. Lediglich Porträtaufnahmen oder die Nennung des Namens sind genehmigungspflichtig.
Etwas anders ist die Rechtslage bei Aufnahmen im weniger öffentlichen Rahmen, etwa Kindergarten oder Geburtstagsfeiern. Wenn Ihr Kind auf dem Bild eindeutig zu erkennen ist oder namentlich genannt wird, muss der Fotograf vor der Veröffentlichung ihr Einverständnis einholen.
Sind Kinderfotos auf Facebook unproblematisch?
Baby- und Kinderfotos auf Facebook zu veröffentlichen ist beliebt - und rechtlich heikel. Zunächst treten die Eltern mit dem Hochladen bestimmte Nutzungsrechte an Facebook ab. Die Online-Plattform darf die Bilder gemäß ihren AGB weiter verwenden, ohne dass die Eltern eine Kontrolle darüber haben.
Selbst wenn man das Foto später löscht, bleibt es auf dem Bildserver von Facebook gespeichert. Lediglich die Verknüpfung ist nicht mehr möglich.
Außerdem ist bekannt, dass soziale Netzwerke ein Magnet für Pädophile sind. Unerkannt können sie dort Kinderfotos anschauen und kopieren. Wer Bilder hochlädt, sollte also zumindest die Einstellung "nur für Freunde" wählen.
Fotos, die zu Hänseleien im Kindergarten oder auf dem Schulhof führen könnten, etwa vom Pipi-Malheur beim Ausflug, haben im Internet generell nichts zu suchen. Auch Videos von vermeintlich lustigen Unfällen können den Betroffenen lebenslang Spott einbringen.
Was ist mit Nacktaufnahmen?
Innerhalb der Familie ist Nacktheit selbstverständlich. Ob in Planschbecken oder Badewanne, auf dem Töpfchen oder beim Verkleiden - wohl in jedem Familienalbum finden sich Bilder von nackten oder halbnackten Kindern.
Solange die Fotos privat bleiben, ist dagegen auch nichts einzuwenden. Sobald Eltern die lasziven Aufnahmen veröffentlichen, müssen sie jedoch mit Konsequenzen rechnen.
Dass der Verkauf strafbar ist, weiß mittlerweile jeder. Der zuständige Paragraf 201 StGB wurde erst kürzlich neu gefasst.
Bilder, die dem eigenen Kind später peinlich sein könnten, sollten Eltern aber generell unter Verschluss halten. Auch die Privatsphäre-Einstellungen von Facebook und Co. bieten keinen sicheren Schutz. Sind die verfänglichen Fotos einmal im Netz, lassen sie sich kaum wieder zurückholen.
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Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Was-darf-man-mit-den-Fotos-machen-article15081711.html Abgerufen am 12. Mai 2015