Kölnerin muss nach Türkei-Urlaub über 15.000 Euro an Roaming-Gebühren zahlen
Eine 47 Jahre alte Frau aus Köln wollte zusammen mit ihrem Mann und ihrem Enkelkind einen entspannten Urlaub in der Türkei verbringen. Um ihre Familie mit schönen Urlaubsfotos zu versorgen, lud der Mann aus dem Urlaub ab und an Bilder in sozialen Netzwerken hoch und das wurde dem Ehepaar nun zum Verhängnis.
Kaum war das Paar wieder zu Hause, flatterte eine horrende Handyrechnung von über 15.000 Euro ins Haus. Verantwortlich für diesen hohen Betrag waren die so genannten Roaming-Gebühren, die für die Internetnutzung im Ausland anfallen.
Seit dem 1. Juli gibt es für Roaming-Gebühren zwar eine Preisobergrenze von 54 Cent pro Megabyte, doch diese gilt nur innerhalb der EU. In Reiseländern außerhalb Europas, wie etwa der Türkei, bestehen keine Begrenzungen.
Zwar ist der Netzbetreiber dazu verpflichtet die Internetverbindung von Handys zu kappen, sobald die Roaming-Gebühren 59,50 Euro übersteigen, doch die ausländischen Anbieter informieren die Netzbetreiber in der Regel erst später darüber, sodass die Gebühren schnell ins Unermessliche steigen können.
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