Lohnender Blick auf die Steuererklärung - Neue Regeln für 2013

Von Dörte Rösler
28. Januar 2014

Große Steueränderungen hat es 2013 nicht gegeben - einige neue Regeln sollten Steuerpflichtige sich aber anschauen. Geringverdiener profitieren von einem gestiegenen Grundfreibetrag (neu: 8130 Euro), und auch der Freibetrag für ehrenamtliche Helfer ist von 500 auf 720 Euro gesprungen.

Einzelveranlagung von Ehepaaren

Für Paare ist interessant, dass die sieben Veranlagungsarten für Ehepaare reduziert wurden. Neu dazu gekommen ist die sogenannte Einzelveranlagung. Sie ersetzt die bisherige "getrennte Veranlagung" und kann in zwei Ehe-Konstellationen sinnvoll sein. Interessant ist die getrennte Veranlagung dann, wenn ein Ehepartner bereits Rentner ist und der andere noch im Arbeitsleben steht.

Auch wenn ein Partner hohe Krankheitskosten und weniger verdient hat, ist die getrennte Veranlagung sinnvoll, denn in dem Fall wird eher die Grenze, um außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen, erreicht.

Krankheitskosten auf jeden Fall nachweisen

Welche Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung gelten, ist häufiges Streitthema vor Gericht. Ausgaben für Arzneimittel, Zahnersatz, Brillen, Rezeptgebühren und die Fahrkosten zum Arzt gehören auf jeden Fall dazu. Steuerpflichtige sollten deshalb alle Quittungen und Verordnungen sammeln. Sollte der Bundesfinanzhof die derzeitigen Grenzen der zumutbaren Belastung kippen, bekommen auch Personen mit niedrigeren Ausgaben Geld zurück.