Mängel im Urlaub sofort bei der Reiseleitung melden
Tipps zum Umgang mit Reisemängeln
Leider passiert es immer wieder, dass im Urlaub nicht alles so ist, wie man es vorher im Reisebüro gebucht hat. Doch nicht alle Unannehmlichkeiten sind richtige Mängel, die man reklamieren kann. So stellen auch Verspätungen bei den Flügen keine Mängel dar, auch wenn das Personal unfreundlich ist, so ist dies zwar ärgerlich, aber kein Grund für eine Leistungsminderung des Reiseveranstalters.
Mängel müssen vor Ort der Reiseleitung gemeldet werden
Anders sieht es aus, wenn das Hotel überbucht ist, oder wenn der gebuchte Meerblick fehlt. Auch eine Lebensmittelvergiftung durch schlechtes, verdorbenes Essen fällt unter die Liste der Mängel. Doch Vorsicht, alle Mängel müssen sofort bei der Reiseleitung vor Ort gemeldet werden, wenn dies nicht möglich ist, den Reiseveranstalter in Deutschland benachrichtige.
Am besten die Mängel schriftlich sich von der Reiseleitung bestätigen lassen und Fotos machen. Wenn die Mängel vor Ort nicht behoben werden können, so sollte man sofort nach dem Ende des Urlaubs beim Reiseunternehmen dies schriftlich reklamieren, so dass man eine Preisminderung, beziehungsweise Rückvergütung, bekommt. In welcher Höhe diese ausfallen kann, so gibt es dafür eine unverbindliche "Frankfurter Tabelle", die aber von den meisten Gerichten zugrunde gelegt wird.