Mit Gips ins Flugzeug - Airlines dürfen Passagiere abweisen

Von Dörte Rösler
27. Januar 2014

Ein Gips schränkt nicht nur die körperliche Beweglichkeit ein - er kann auch eine Flugreise verhindern. Airlines dürfen Passagiere mit bandagierten Frakturen ablehnen. Im Zweifel ist ein ärztliches Attest erforderlich.

Richtlinien der verschiedenen Airlines

Mit einem frischen Knochenbruch ist der Transport im Flugzeug fast überall ausgeschlossen. Tuifly nimmt Reisende zum Beispiel erst 48 Stunden nach einer Fraktur mit und auch dann nur, wenn der Gips eine Dehnungsfuge hat. Airberlin lässt den Flug innerhalb der ersten vier Tage nur mit ärztlichem Attest zu - oder als ausgewiesenen medizinischen Transport. Danach empfiehlt die Airline einen gespaltenen Gips.

Bei GermanWings sieht es ähnlich aus. Mit geschlossenen Gips kommt kein Passagier an Bord. Um Probleme zu vermeiden, sollten Reisende eine ärztliche Bescheinigung über ihre Flugtauglichkeit vorlegen. Die Lufthansa beschäftigt für dringende Fälle einen eigenen Medizinischen Dienst, der das entsprechende Attest ausstellen kann.

Hintergrundwissen

Hintergrund: Während des Fluges wird ein künstlicher Kabinenendruck aufgebaut. Dieser entspricht ungefähr dem Druck in 1.800 bis 2.400 Metern Höhe, bei dem das Luftvolumen im Körper auf rund das 1,5-Fache ansteigt. Neben schmerzhaftem Druck in Ohren und Nebenhöhlen entstehen dadurch Schwellungen im durchbluteten Gewebe.