Was ändert sich im Jahr 2014?

Von Max Staender
6. Januar 2014

Nach langem Ringen von Bund und Ländern erzielte man letztendlich doch einen Kompromiss um die Reform der >Flensburger Verkehrssünderkartei, welche ab dem 1. Mai dieses Jahres in Kraft tritt. Den Führerschein musste man bislang ab 18 Punkten abgeben, künftig genügen acht Punkte zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Veränderungen im Verkehrsrecht

Pflicht ist ab sofort eine Warnweste im Auto, da die eigene Sicherheit beim Aussteigen nach einer Panne oder einem Unfall deutlich erhöht wird. Wenn es nach der CSU geht soll auch die Pkw-Maut für ausländische Autofahrer noch in diesem Jahr durchgedrückt werden.

Novelle der Energieeinsparverordnung

Ebenfalls zum 1.Mai startet auch eine Novelle der Energieeinsparverordnung, sodass auch die Effizienzklasse einer Immobilie auf neu ausgestellten Energieausweisen vermerkt wird. Bei den Photovoltaik-Dachanlagen auf Häusern werden seit Beginn des Jahres lediglich 90 Prozent des produzierten Stroms nach den EEG-Sätzenvergütet, was jedoch nur für Anlagen mit einer Leistung über 10 Kilowatt bis 1000 Kilowatt gilt.

Für die Förderung der erneuerbaren Energien müssen die Stromverbraucher auch in diesem Jahr tiefer in die Tasche greifen - die EEG-Umlage steigt um 0,963 Cent auf 6,240 Cent je Kilowattstunde. Für Vermieter steht zudem das Austauschen alter Warmwasserzähler sowie Verdunstungsröhrchen an Heizkörpern an, welche durch geeichte Warmwasserzähler und Heizwärmemessgeräte ersetzt werden müssen.

Drosselung von Staubsaugern

Ab dem 1. September 2014 dürfen nach dem Willen der EU-Kommission außerdem nur noch Staubsauger mit einer maximalen Leistung von 1.600 Watt verkauft werden, ab dem Jahr 2017 wird die Leistung auf 900 Watt gedrosselt.