Neue Regeln ab 2015 - für Müll und Lebensmittel

Die wichtigsten Fakten der neuen Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung

Von Dörte Rösler
29. Dezember 2014

Das Jahr 2015 bringt für Verbraucher einige Änderungen. So greift bereits seit Mitte Dezember 2014 die neue Lebensmittelkennzeichnung. Da ältere Produkte noch abverkauft werden dürfen, liegen die Verpackungen mit dem neuen Aufdruck aber wohl erst im Laufe des Januar in den Regalen.

Lebensmittelkauf

Die wichtigsten Fakten: in der Zutatenliste müssen allergieauslösende Zutaten deutlich hervorgehoben werden. Insgesamt 12 Stoffe sind kennzeichnungspflichtig, darunter etwa

Wer beim Bäcker lose Ware kauft, hat Anspruch auf mündliche Auskunft - allerdings nur auf Nachfrage.

Erweiterte Kennzeichnungen gibt es auch bei Fleisch und Fisch. Auf Tiefkühlfleisch muss etwa vermerkt sein, wann die Packung eingefroren wurde. Zusätzlich muss das Etikett für TK-Ware und frisches Fleisch künftig Angaben zum Herkunftsort und zur Schlachtung enthalten. Ausnahmen: unverpacktes und verarbeitete Fleischwaren wie Wurst, panierte oder marinierte Fleischstücke.

Müllentsorgung

Wenn bisher nur zwei Mülltonnen im Schuppen standen, kann es ab 2015 eng werden. Haushalte, die ihre Essensreste nicht auf dem Kompost entsorgen können, werden künftig flächendeckend erfasst und mit Biotonnen versorgt. Hausverwaltungen sind verpflichtet, eine spezielle Tonne für Bioabfälle aufzustellen.

Einfacher wird es für Verbraucher bei der Mülltrennung. Ab dem 1. Januar dürfen alle Gegenstände aus Metall oder Kunststoff in die gelbe Tonne - auch ohne "grünen Punkt".