Nicht angeschnallte Autofahrer haften bei einem Unfall mit
Obwohl in Deutschland bereits seit dem Jahr 1976 Anschnallpflicht gilt, scheuen einige Autofahrer anscheinend die Mühe den Gurt vor dem Losfahren umzulegen. Dies kann bei einem Unfall einerseits mit schweren Verletzungen oder sogar dem Tod enden und andererseits richtig teuer werden.
Im aktuellen Fall wurde einem nicht angeschnallten Autofahrer die Vorfahrt genommen, woraufhin beim Zusammenstoß sein Kopf die Windschutzscheibe streifte, der Brustkorb auf das Lenkrad prallte und sein Knie ins Armaturenbrett schlug.
Im Zuge einer Schadenersatzklage hat das Oberlandesgericht München nun entschieden, dass der Fahrer für die sich zugezogenen Verletzungen sowie deren Folgen haften muss - selbst wenn er den Unfall nicht verursacht hat.
Das geforderte Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro wollten die Unfallverursacher nicht zahlen, da es im angeschnallten Zustand laut einem Gutachten zu keiner derart schweren Knieverletzung gekommen wäre. Aufgrund der Verletzung der Anschnallpflicht entschied das Gericht, dass der Mann zu einem Drittel des Schmerzensgeld mithaften muss.
Passend zum Thema
- Kindersitz und Co und warum es so wichtig ist, den Nachwuchs gewissenhaft im Auto anzuschnallen
- Busreisende aufgepasst - Wer sich nicht anschnallt, kann bei Schäden mithaften
- Gerichtsentscheidung: Wer sich im Linienbus verletzt, weil er sich nicht festhält, ist selber schuld
- Grundsätzlich gilt: Wer nicht angeschnallt ist, trägt Mitschuld - Ausnahmen aber möglich
- Anschnallpflicht im Auto besteht nur während der Fahrt
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Wer-sich-nicht-anschnallt-haftet-mit-article11194326.html Abgerufen am 20. August 2013