Nicht immer hat der Autofahrer Schuld

Fahrlässiges Verhalten von Fußgängern oder Radfahrern nicht die Schuld des Autofahrers

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
28. September 2011

Im Normalfall hat ein Autofahrer eine besondere Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr. Aber ein Autofahrer ist aber nicht immer gleich der Schuldige, wenn es zu einem Unfall mit einem Radfahrer oder Fußgänger kommt. Besonders bei einem Unfall mit einem Fußgänger bekommen die Autofahrer in der Regel automatisch eine Mitschuld zugesprochen, wegen der allgemeinen Betriebsgefahr.

Fahrlässiges Verhalten von Fußgänger zeugt von dessen Schuld

Aber das gilt nicht immer, denn wenn ein Fußgänger sich total unvorsichtig verhält, dann hat dieser auch keinen Schadensersatzanspruch im Falle eines Unfalls, wie das Oberlandesgericht in Saarbrücken jetzt urteilte. Bei dem Fall hatte ein Fußgänger in dunkler Kleidung nachts eine rote Fußgängerampel missachtet, lief auf die Straße und wurde dann von einem Auto erfasst.

Normalerweise muss zwar ein Autofahrer mit Verkehrsverstößen von Fußgängern rechnen, aber hier konnte das Gericht keinerlei Schuld des Autofahrers erkennen, denn der Fußgänger hatte äußerst grob fahrlässig gehandelt. Auch musste sich der Autofahrer besonders an der Kreuzung auf die Ampeln und den allgemeinen Straßenverkehr konzentrieren, so dass er wahrscheinlich den dunkel gekleideten Fußgänger gar nicht wahrnehmen konnte, wie auch ein Zeuge bestätigte.