Rechtliche Tipps rund um den Urlaub - was darf der Arbeitgeber vorschreiben?

Die wichtigsten Informationen rund um Urlaubssperre, Zwangsurlaub, Betriebsferien und Co.

Von Dörte Rösler
11. August 2015

Endlich Ferien! Vollbeschäftigte Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr. Viele Firmen gewähren längere Auszeiten. Dafür müssen sich die Mitarbeiter an die betrieblichen Absprachen und Urlaubspläne halten. Alles darf der Chef allerdings nicht vorschreiben. Was sagt der Gesetzgeber zu

  • Anrufen in der Freizeit,
  • Urlaubssperre oder
  • Rückruf aus den Ferien?

Keine Anrufe und E-Mails im Urlaub

Viele Arbeitgeber erwarten, dass ihre Mitarbeiter auch im Urlaub erreichbar sind. Einen rechtlichen Anspruch haben sie darauf nicht. Selbst wenn der Arbeitsvertrag eine Klausel über jederzeitige Erreichbarkeit enthält, ist diese unwirksam. Wer auf Reisen ist, darf sein Handy deshalb getrost ausschalten - schließlich hat er frei, um sich zu erholen.

Tipp: Wer im Urlaub Mails oder Telefonate für die Firma erledigt, kann einen Freizeitausgleich verlangen. Für Notfälle sollte man aber mit den Kollegen absprechen, wann und wie sie Kontakt aufnehmen können.

Mitsprache beim Urlaubsplan

Grundsätzlich können Arbeitnehmer selbst entscheiden, wann sie ihren Urlaub nehmen. Ganz frei sind sie in der Terminwahl aber nicht: auch betriebliche Bedürfnisse und die Wünsche der Kollegen sind zu berücksichtigen.

Speziell während der Schulferien müssen sich Kollegen deshalb arrangieren. Im Zweifel haben hier Familien mit Kindern den Vorrang. Einen Anspruch auf Urlaub in den Sommerferien haben aber auch Eltern nicht.

Urlaubssperre, Abbruch und Widerruf

Wenn der Chef den Urlaub bewilligt hat, kann er ihn nachträglich nicht einfach widerrufen. Lediglich in Notfällen müssen unverzichtbare Mitarbeiter ihre Ferien verschieben. Ist die Reise bereits gebucht, haben sie Anspruch auf Erstattung der Kosten. Wer schon am Ferienort weilt - auch wenn es der eigene Balkon ist - muss seinen Urlaub nicht abbrechen.

Auch eine spontane Urlaubssperre ist nur in Ausnahmefällen erlaubt: die Existenz der Firma muss von der Anwesenheit der Mitarbeiter abhängen. In größeren Unternehmen muss außerdem der Betriebsrat zustimmen.

Wenn die betrieblichen Abläufe es verlangen, dass zu bestimmten Zeiten alle Mitarbeiter im Einsatz sind, darf die Firma diese Zeit für Urlaub sperren. Mitarbeiter eines Strandhotels bekommen während der Hochsaison selten Urlaub, in anderen Branchen ist die Vorweihnachtszeit für Ferien tabu.

Zwangsurlaub und Betriebsferien

Der Arbeitgeber kann seine Mitarbeiter nicht zum Urlaub zwingen. Eine Ausnahme sind betrieblich geregelte Pausenzeiten, etwa an Brückentagen oder zwischen Weihnachten und Silvester. Wenn die Firma geschlossen ist, müssen die Beschäftigten dies als Urlaubstage anrechnen lassen. Es sollte allerdings genug Urlaubszeit zur freien Planung übrig bleiben.