Reformen des Mietrechts treten Anfang April oder Mai in Kraft
Diese unterstützenden Neuregelungen kommen auf Vermieter und Mieter zu
Ab Anfang April oder Mai dieses Jahres soll die nun beschlossene Reform des neuen Mietrechts in Kraft treten. Dabei werden Mieter wie auch Vermieter von den Änderungen profitieren.
Anreiz zur Gebäudesanierung
Um den Anreiz für energiesparende Gebäudesanierungen für Vermieter zu erhöhen, dürfen Mieter wegen dem damit verbundenen Baulärm sowie auch Schmutz ihre Miete in den ersten drei Monaten nicht kürzen. Ein Ausnahmefall gilt nur dann, wenn die Wohnung nicht nutzbar ist. Von den Kosten für die Sanierung dürfen die Vermieter weiterhin maximal elf Prozent auf die Miete umlegen, wobei sie ausgleichend weniger für Energie bezahlen müssen.
Weitere Neuregelungen für Vermieter und Mieter
Wenn Vermieter Opfer sogenannter Mietnomaden werden, so soll eine beantragte Zwangsräumung zukünftig von den Gerichten schneller bearbeitet werden, damit ihr finanzieller Verlust möglichst gering gehalten wird.
Aber auch für die Mieter gibt es positive Neuregelungen, so darf eine Mieterhöhung, besonders in Großstädten, bei Bestandsmieten nicht mehr alle drei Jahre um 20 Prozent, sondern nur noch um 15 Prozent erhöht werden, was aber vom jeweiligen Bundesland festgelegt wird.
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Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Mietrechtsreform-beschlossen-article10056081.html Abgerufen am 4. Februar 2013