Selbstanzeige beim Finanzamt - so sind die Regeln

Von Dörte Rösler
11. März 2014

Mit dem Ankauf von Steuer-CDs aus der Schweiz haben die Selbstanzeigen bei deutschen Finanzämtern sprunghaft zugenommen. Auch der Fall Uli Hoeneß hat viele Steuersünder zur Beichte bekehrt. Um eine Strafe zu vermeiden, muss die Selbstanzeige jedoch strenge Voraussetzungen erfüllen. Die SPD will diese Regeln noch verschärfen.

Kriterien die bei einer Selbstanzeige erfüllt sein müssen

Über die Frage, ob die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige noch zeitgemäß ist, lässt sich streiten. Im deutschen Rechtssystem hat sie eine lange Tradition - und bringt dem Staat viel Geld ein. Wer sein steuerliches Gewissen erleichtern möchte, muss keine Strafe fürchten. Ab einer Summe von 50.000 Euro kostet die "tätige Reue" allerdings fünf Prozent Strafzuschlag plus Zinsen. Die SPD will diese Grenze noch herunterschrauben.

Damit die Selbstanzeige tatsächlich von einer Strafe befreit, hat der Gesetzgeber zwei Kriterien festgelegt. Die Selbstanzeige muss rechtzeitig erfolgen und sie muss vollständig sein. Wer sich erst beim Finanzamt meldet, wenn die Steuerfahnder bereits ermitteln, kommt zu spät. Und die Selbstanzeige muss alle Zahlen offenlegen. Tauchen später noch Aktenordner oder Konten auf, lässt sich eine Strafe nicht vermeiden.

Klare Regeln für das Strafmaß durch den Hoeneß-Prozess erwünscht

Experten hoffen außerdem, dass der Prozess gegen Uli Hoeneß zu klareren Regeln für das Strafmaß führt. Derzeit existiert für "große Fische" lediglich eine Vorgabe vom Bundesgerichtshof, ab einer Steuerhinterziehung von mehr als einer Millionen Euro wird Gefängnis fällig. In der Praxis werden Strafen bis zu zwei Jahren Haft allerdings oft auf Bewährung ausgesprochen.