Streik bei Lufthansa - was bedeutet das für die Passagiere?

Von Dörte Rösler
24. März 2014

Wenn die Lufthansa-Piloten streiken, müssen Fluggäste mit Einschränkungen rechnen. Was tun, wenn der Flug ausfällt? Wo können Passagiere sich informieren - und welche Rechte haben sie?

Infos über betroffene Flüge

Der am 21. März beschlossene Streik betrifft sowohl die Lufthansa als auch Germanwings. Um zu erfahren, ob der eigene Flug bestreikt wird, erfahren Kunden auf der Website ihrer jeweiligen Fluggesellschaft. Wer seine Handynummer angegeben hat, wird auch mobil informiert.

Ansprüche bei Ausfällen und Verspätungen

Verspätet sich der Abflug wegen eines Streiks, können Betroffene eine besondere Betreuung erwarten. Ab zwei Stunden Verspätung gibt es Essen, Getränke und zwei Freitelefonate oder Mails. Bei längeren Flugstrecken müssen Passagiere aber mehr Geduld aufbringen: Anspruch auf Catering haben sie erst nach drei oder vier Stunden. Sechs Stunden Wartezeit rechtfertigen generell den Rückritt von der Reise.

Tipp: Erfahrungsgemäß klappt es nicht überall mit der kostenlosen Betreuung. Wer sich selbst etwas zu essen oder trinken kauft, sollte deshalb Belege sammeln und diese später zur Erstattung einreichen. Auch ein Hotelzimmer muss die Airline unter Umständen bezahlen.

Schadenersatz wegen verpasster Termine

Nach einem aktuellen Urteil des BGH haben Fluggäste bei Streiks keinen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, die über die tatsächlich angefallenen Kosten hinausgeht. Wer einen wichtigen Geschäftstermin oder den Start der Kreuzfahrt verpasst, kann deshalb keinen Schadenersatz verlangen. Ausnahmen gelten nur bei Reisen, die als Paket gebucht wurden.

Pauschalurlauber, die wegen des Streiks einen oder mehrere Tage später in die Sonne fliegen, bekommen das Geld für die entgangenen Ferientage zurück. Bei massiven Urlaubsverkürzungen gibt es sogar eine Entschädigung für die entgangene Erholung.