Superjahr für Wespen - So verhält man sich richtig
Die wichtigsten Regeln für den Umgang mit den Plagegeistern auf der Gartenparty oder an der Kaffeetafel
Wer keine Wespen mag, sollte sich auf einen unerfreulichen Sommer einstellen, denn 2015 wird ein Superjahr für die schwarz-gelben Plagegeister. Doch auch wenn die Insekten bei Kaffee und Kuchen im Garten stören, sollte man sie nicht töten, denn sterbende Wespen senden Pheromone aus. Der Botenstoff lockt wiederum andere aggressive Artgenossen an. Dadurch verschlimmert sich noch die Lage.
Vorsicht an der Kaffeetafel
Das warme Frühjahr und der kurze Winter haben sich positiv auf den Wespenbestand ausgewirkt. Doch nicht jede Wespe stürzt sich auch auf Süßes und Fleisch, lediglich zwei von acht heimischen Arten zählen zu der lästigen Sorte: die Deutsche und die Gemeine Wespe. Alle anderen bevorzugen Blüten statt Süßes.
Anders als Bienen geben Wespen die Informationen über ein lohnendes Ziel nicht weiter. Doch was einer schmeckt, mundet auch anderen. Wer seinen Kaffeetisch im Freien aufbaut, sollte Getränke und Essen abdecken, etwa mit einer Glocke oder einem Flaschenverschluss.
Nicht schlagen oder pusten
Anders als viele annehmen, sind Wespen nicht aggressiv. Im Gegenteil: Die Tiere sind eher ängstlich. Doch wenn sie bedroht werden, etwa indem man nach ihnen schlägt, beginnen sie sich zu wehren.
Auch Pusten ist nicht angebracht, das Kohlendioxid im Atem ist für sie ein Alarmsignal. Lassen sie sich auf einem Menschen nieder, sollte der in Ruhe abwarten, bis die Wespe von ganz allein wieder verschwindet.
Wenn sie doch zusticht
Sticht sie doch einmal zu, sollte man die Stelle kühlen, auch eine frisch aufgeschnittene Zwiebel oder Zitrone helfen. Allergiker sollten jedoch sofort den Notarzt rufen, es besteht Lebensgefahr.
Saisonale Plagegeister
Bis Mitte September sind die meisten Wespen eingegangen. Dann herrscht Ruhe - bis zum nächsten Jahr. Einige Tiere halten jedoch auch bis November durch.
Quelle
- http://www.n-tv.de/wissen/Die-Wespen-sind-los-article15660666.html Abgerufen am 11. August 2015