Umsetzung des Gesetzes zur ambulanten Sterbebegleitung in der Kritik
Professionelle Sterbebegleitung in den eigenen vier Wänden ist wenig konkret und steht in der Kritik
Seit April 2007 regelt in Deutschland ein Gesetz, dass jeder Todkranke das Recht auf professionelle Sterbebegleitung in den eigenen vier Wänden hat. Doch erst über ein Jahr später haben die Krankenkassen Vorschläge für die Umsetzung dargelegt.
Sie stoßen auf erhebliche Kritik von Ärzten und Pflegeorganisationen. "Sie sind an vielen Stellen wenig konkret", bemängelt Dr. Thomas Schindler, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, in der "Apotheken Umschau". Der Fokus liege zu sehr auf der körperlichen Behandlung und Pflege. Alle Dimensionen des Menschseins sollten jedoch eine Rolle spielen.
Hohe Anforderungen seitens der Krankenkassen
"Dabei steht eine gute Schmerztherapie gleichberechtigt neben der Berücksichtigung psychischer, sozialer und spiritueller Nöte", beschreibt Schindler die Anforderungen. Bernd Tews vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste bemängelt, dass die Krankenkassen zu hohe Anforderungen an die fachliche Qualifikation der Ärzte und Pfleger stellten. "Solche Pflegekräfte gibt es gegenwärtig kaum", betont er.
Das Fehlen einer Übergangslösung beklagt auch der Deutsche Hospiz- und Palliativverband. Viele Patienten müssten deshalb ins Krankenhaus oder Hospiz, obwohl sie lieber zuhause betreut würden.