Unerlaubtes Parken am Taxistand - Auto darf sofort abgeschleppt werden

Von Ingo Krüger
28. Juli 2014

Auch wer sein Auto nur wenige Minuten am Taxistand abstellt, muss damit rechnen, dass es sofort von dort entfernt wird. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt entschieden, dass eine kostenpflichtige Abschleppmaßnahme bei einem Fahrzeug, das dort widerrechtlich steht, auch ohne Einhaltung einer bestimmten Wartezeit erfolgen darf (Az:. 3 C 5.13). Die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit eines Taxistandes müsse jederzeit gewährleistet sein, urteilten die Richter.

Im konkreten Fall hatte ein Reisebusfahrer sein Fahrzeug in Frankfurt am Main zehn Minuten an einem Taxistand abgestellt. Er hatte einen Zettel mit seiner Handynummer hinterlassen. Dort war er jedoch nicht erreichbar. Daraufhin rief ein Bediensteter der Stadt ein Abschleppunternehmen an.

Da der Busfahrer noch vor dem Eintreffen des bestellten Abschleppfahrzeugs erschien, wurde die Maßnahme abgebrochen. Der Fahrer erhielt anschließend eine Rechnung über 513,15 Euro. Diese wollte er jedoch nicht bezahlen und klagte gegen den Bescheid. Das Gericht entschied nun gegen ihn.