Weil eine Skulptur auf den Müll landete, muss ein Vermieter 23.300 Euro Schadensersatz zahlen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
27. August 2013

Ein Künstler aus Nürnberg hatte bei einem Freund in dessen Garage eine Pferdeskulptur untergestellt. Aber nachdem der Vermieter der Garage die Miete nicht mehr bekam, hat er kurzerhand die Garage zusammen mit dem Kunstwerk entrümpelt. Doch der Künstler Babis Panagiotidis hatte daraufhin den Vermieter verklagt und bekam nun vom Oberlandesgericht (OLG) in Nürnberg einen Schadensersatz in Höhe von 23.300 Euro plus Zinsen zugesprochen.

Die Pferde-Skulptur bestand aus Kunstharz mit 18.000 Computertasten und Kabeln und war lebensgroß. Zuerst wollte der Künstler sogar 100.000 Euro für sein Unikat ersetzt bekommen, doch der Vermieter wollte ihm nur maximal 5.000 Euro geben, so dass es zur Klage kam.

Während das Landgericht in Nürnberg dem Künstler aufgrund der langen Arbeitszeit noch 73.500 Euro Schadenersatz zugestanden hatte, hat das Oberlandesgericht nach der Berufung die Summe auf die 23.300 herabgesetzt, denn der Künstler war seinerzeit auch überhaupt nicht bekannt gewesen.