Widerrufsklauseln bei Immobilienkrediten oft fehlerhaft - eine Chance für den Ausstieg?

Von Dörte Rösler
7. November 2013

Bereits im August haben wir von fehlerhaften Kreditverträgen berichtet. Damals hatte die Verbraucherzentrale 300 Verträge geprüft und festgestellt, dass bei vielen die Widerrufsbelehrung mangelhaft war. Mittlerweile haben die Experten 2000 Kreditverträge unter die Lupe genommen - die Quote der fehlerhaften Verträge stieg auf mehr als zwei Drittel. Was bedeutet das für Kreditnehmer?

Theoretisch können Kunden einen Vertrag mit mangelhaften Widerrufsklauseln jederzeit kündigen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung dürfte die Bank nicht verlangen. In der Praxis lassen es die Geldinstitute jedoch meist auf ein Gerichtsverfahren ankommen. Einen schnellen Ausstieg aus teuren Verträgen dürfen Kreditnehmer also nicht erhoffen.

Die Verbraucherschützer raten jedoch, mit der Bank zu verhandeln. Chancen auf Erfolg gebe es etwa, wenn eine Anschlussfinanzierung geplant ist oder wenn die Immobilie veräußert werden soll.