Zu schlechte Noten für Masterstudium - Lehramtstudentin aus Osnabrück klagt und bekommt Recht
Weil die Uni Osnabrück eine Lehramtstudentin nach erfolgreich abgeschlossenem Bachelorstudium wegen zu schlechter Noten nicht zum Master zulassen wollte, hat die Studentin gegen die Uni geklagt und Recht bekommen. Nach einer ersten Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Osnabrück wurde die Uni verpflichtet die Studentin vorläufig zum Master zuzulassen.
Das Urteil wurde im Juli schließlich auch vom Oberverwaltungsgericht Osnabrück bestätigt. Die allgemeinen Zulassungsbestimmungen für den Master seien im Lehramtstudium eine "unzulässige Hürde" auf dem Weg in die Berufswelt, urteilte das Gericht. Schließlich seien Lehramtstudenten auf einen Masterabschluss angewiesen, um später überhaupt in einem Lehrberuf arbeiten zu können.
Wenn ihnen die Zulassung aufgrund eines zu schlechten Bachelor-Abschlusses verweigert würde, wäre ihr Bachelor-Studium völlig wertlos, so das Gericht. Da das Gericht eine Berufung zulässt, ist das Urteil allerdings noch nicht rechtskräftig.