Apotheken müssen gesundheitsfördernde Produkte anbieten - Magnetschmuck zählt nicht dazu
Apotheken werden in der Regel von Menschen aufgesucht, die ein gesundheitliches Problem haben. Sie erwarten gesundheitsfördernde Artikel.
Magnetschmuck aus der Apotheke
Dieser Erwartungshaltung trug das Bundesverwaltungsgericht Rechnung indem es entschied, dass die in einer Apotheke angebotenen Waren, "der Gesundheit von Menschen unmittelbar dienen oder diese fördern" müssen. Dem Urteil lag ein Streit zugrunde, weil ein Apotheker in seiner Apotheke Schmuckstücke anbieten wollte, die mit Magneten ausgestattet wurden. Sie sollen auf die Gesundheit einen positiven Einfluss haben. So argumentierte der Apotheker.
Gericht verweist auf Zulassungsbeschränkung
Doch das Gericht folgte der Argumentation nicht. Der Richter wies darauf hin, dass die Zulassungsbeschränkungen, die für Apotheken hinsichtlich ihres Sortiments gelten, dazu beitragen, dass das Vertrauen der Kunden in die Apotheken und deren Produkte gestärkt wird.
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