Arztbesuch ab Januar nur noch mit neuer E-Gesundheitskarte
Die meisten Versicherten haben bereits eine elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild. Damit sind sie gut gerüstet, wenn die alten Karten im Januar ungültig werden. Wer bisher kein Foto zur Krankenkasse geschickt hat, sollte dagegen zügig aktiv werden. Nach dem 31. Dezember können nur noch Kinder unter 15 Jahren mit der alten Karte zum Arzt gehen.
Zuspätkommer, die bis zum Jahreswechsel keine E-Karte haben, darf der Arzt zwar keine Leistungen verweigern. Wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach der Behandlung keine gültige Gesundheitskarte vorlegen, droht jedoch eine private Rechnung. Tipp: Auch dann ist noch nicht alles verloren. Wer bis Ende des Quartals eine neue Karte hat, kann sich die Kosten von der Kasse erstatten lassen.
Verbraucherschützer monieren den mangelnden Datenschutz bei den elektrischen Gesundheitskarten. So soll auf dem Chip schrittweise auch sensible medizinische Informationen gespeichert werden, etwa zu Allergien. Die Gerichte urteilen jedoch einhellig zugunsten der neuen Karte. Ein besserer Schutz unseres Gesundheitssystems vor Missbrauch sei im allgemeinen Interesse.
Passend zum Thema
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/E-Gesundheitskarte-schnell-beantragen-article11845066.html Abgerufen am 11. Dezember 2013