Bald mehr Schadstoffe im Spielzeug? Deutschland muss strenge Grenzwerte senken

Von Nicole Freialdenhoven
16. Mai 2014

Im Streit mit der EU hat Deutschland beim Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg den Kürzeren gezogen: Die Bundesrepublik darf ihre bisherigen strengen Richtlinien für Schwermetalle im Kinderspielzeug nicht beibehalten, sondern muss sie der 2009 eingeführten Spielzeugrichtlinie der EU anpassen.

Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die deutschen Grenzwerte für Schwermetalle und chemische Stoffe letztendlich höher lägen als die neuen EU-Grenzwerte und somit auch keinen besseren Schutz bieten.

Anpassung an neue EU-Werte

Strittig für Deutschland war vor allem die "Bioverfügbarkeitsgrenze", die hierzulande messen, wie die Schadstoffe in den Körper gelangen und wie sie dort wirken. In der neuen EU-Richtlinie gelten dagegen nur Migrationsgrenzwerte, die den Umfang der Freisetzung von Schwermetallen messen. Die unterschiedlichen deutschen Regelungen zeigen nur bei schon abgeschabtem Spielzeug einen besseren Schutz, allerdings habe dies weniger Bedeutung für den Alltag, so die Richter.

Deutschland muss nun zunächst die EU-Grenzwerte für Quecksilber, Antimon und Arsen anpassen, während beim Blei noch keine endgültige Entscheidung vorliegt.

Noch kein rechtskräftiges Urteil gefällt

Die Richter lehnten hier die Entscheidung der EU-Kommission ab, so dass diese nun entweder eine neue Begründung vorlegen muss oder das Urteil akzeptieren kann, so dass Deutschland seine bisherigen Grenzwerte beibehält.

Aber auch das Urteil der Richter zu den anderen Grenzwerten ist noch nicht rechtsgültig: Deutschland könnte hier noch immer die nächsthöhere Instanz, den europäischen Gerichtshof, anrufen.