Bei Mietwagen nach einem Unfall auch auf den Preis achten

Wer im Zeitraum der Reperatur einen Mietwagen in Anspruch nimmt, sollte sich gut informieren

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
13. April 2011

Autofahrer, die nach einem nicht selbstverschuldeten Unfall das Recht auf einen Mietwagen für die Zeit der Reparatur des eigenen Wagens in Anspruch nehmen, sollten hierbei aber auf günstige Mietpreise achten. So gibt es neben der sogenannten Schwacke-Liste auch eine Mietpreisliste von dem Fraunhofer-Institut, die aber von wesentlich günstigeren Mietpreisen ausgeht. Diese Liste wurde vom Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) dem Institut als Auftrag erteilt.

Schwacke- und Mietpreisliste als Maßstab möglich

Wie jetzt auch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) entschieden hat, können zukünftig Richter beide Listen als Maßstab benutzen, wobei aufgrund von örtlichen Gegebenheiten Auf- oder Abschläge möglich sind.

Bei einem Fall hatte ein Autofahrer nach einem Unfall einen Mietwagen für 18 Tage genommen, für den die Mietwagenfirma 2.750 Euro verlangte.

Aber die Versicherung des Unfallverursachers wollte nur 2.000 Euro, wie die Liste des Fraunhofer-Instituts zeigte, bezahlen, so dass es zur Klage kam und jetzt muss noch ein Urteil erfolgen, ob die Autovermietung noch die restlichen 750 Euro erhalten wird.