Betriebskostenabrechnung ist häufig falsch - Mieter sollten alle Posten prüfen

Betriebskostenabrechnung zuerst prüfen und erst dann bezahlen

Von Dörte Rösler
4. Dezember 2014

Ein strenger Winter kann die Heizkosten in die Höhe treiben. Die derzeit verschickten Betriebskostenabrechnungen weisen deshalb häufig hohe Nachzahlungen auf. Bevor Mieter das zusätzliche Geld überweisen, sollten sie jedoch alle Posten auf der Rechnung prüfen.

Summen vergleichen

Einen ersten Hinweis auf Ungereimtheiten kann die Abrechnung aus dem Vorjahr liefern. Weichen die Daten zu sehr von der aktuellen Rechnung ab, ist ein genauer Check ratsam. Größere Differenzen dürfte es lediglich bei den Heizkosten geben - denn diese hängen unmittelbar vom Wetter ab. Nach einem milden Winter sollte die Rechnung also deutlich niedriger ausfallen als nach einem langen und frostigen Winter.

Noch objektiver als die Rechnung aus dem Vorjahr ist der sogenannte Heizspiegel. Er zeigt an, wie hoch der Energieverbrauch in den verschiedenen Regionen statistisch war. Falls die Werte für die eigene Wohnung stark abweichen, können Mieter ein Heizgutachten anfordern.

Nebenkosten kontrollieren

Heizung ist der größte Posten bei den Betriebskosten. Aber auch Warmwasser und die Gebühren für Abwasser, Straßenreinigung, Gartenpflege und Co. können sich summieren. Verlangt der Vermieter erheblich mehr als im letzten Jahr, sollten Mieter nach einer Begründung fragen.

Wichtig: die Kosten erst nach der Prüfung zahlen. Die Frist für einen Einspruch beträgt 12 Monate. Sowohl Vermieter als auch Mieterbund empfehlen jedoch, etwaige Mängel in der Abrechnung innerhalb von vier Wochen zu beanstanden.