Bisphenol A in Kunststoffen könnte Auslöser für Nahrungsmittelallergien sein

Von Cornelia Scherpe
6. August 2014

In vielen alltäglichen Gegenständen ist der Stoff Bisphenol A enthalten. Er wird zur Produktion von Polycarbonat verwendet und dieser Stoff wiederum ist in Konservendosen, in Plastikspielzeug, Schnullern und Spezialpapier wie Tickets und Kassenbons. Die meisten Menschen kommen also regelmäßig mit Bisphenol A in Berührung.

Bisphenol A möglicherweise Auslöser für Nahrungsmittelallergien

Dieser Fakt wird von Medizinern schon länger kritisch betrachtet, denn der Stoff gilt als Krebserreger und bringt eine hormonelle Wirkung mit sich, die noch nicht erschöpfend erforscht ist. Eine aktuelle Studie hat sich wieder einmal eingehend mit Bisphenol A beschäftigt und dabei einen weiteren bedenklichen Aspekt ans Tageslicht gebracht: Der Stoff könnte ein wesentlicher Auslöser für Nahrungsmittelallergien sein.

Die Forscher arbeiteten mit weiblichen Ratten und teilten die Tiere in zwei Gruppen auf. Eine diente also Kontrollgruppe, die übrigen erhielten Bisphenol A. Nachdem die Ratten Nachwuchs zur Welt gebracht hatten, untersuchte man diese Jungtiere und stellte fest, dass die Nachkommen aus der Bisphenol-A-Gruppe auffallend oft eine Nahrungsmittelunverträglichkeit oder sogar eine Nahrungsmittelallergie entwickelten.

Grenzwerte für Bisphenol A möglicherweise zu hoch

Bei einer Unverträglichkeit kommt es zu Verdauungsstörungen, bei einer Allergie dagegen zu schweren Reaktionen des Immunsystems. Der Zusammenhang zwischen Bisphenol A und diesen Reaktionen war auch bei einer sehr geringen Dosis im Körper der Mütter bereits vorhanden. Dies lässt die Forscher zweifeln, ob die aktuell geltenden Grenzwerte für Bisphenol A in unserem Alltag wirklich angemessen sind. Zuletzt schlug man in der EU einen Wert von fünf Mikrogramm pro einem Kilo Körpergewicht vor. Das ist eventuell bereits zu viel.

In Frankreich hat man schon Konsequenzen gezogen. Ab 2015 müssen per Gesetz alle Lebensmittelverpackungen frei von Bisphenol A sein. Bei Lebensmitteln, die für Kleinkinder gedacht sind, gilt diese Verpackungsregel schon seit 2013.