Bundesregierung plant verpflichtende Impf-Beratung vor dem ersten Kita-Besuch

Im Kampf gegen Masern wird nun ein neues Gesetz verabschiedet

Von Ingo Krüger
12. Dezember 2014

Vor dem ersten Besuch ihres Kindes in einer Kindertagesstätte (Kita) sollen Eltern künftig eine Impfberatung erhalten. Das sieht der Referentenentwurf zum neuen Präventionsgesetz von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vor, den das Kabinett in der nächsten Woche beschließen soll.

Der Nachweis der Beratung wird Voraussetzung für den Kita-Besuch

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll im Laufe des Jahres 2015 in Kraft treten. Verantwortlich für die Beratungen soll der Kinder- oder der Hausarzt sein, der anschließend eine Bestätigung darüber ausstellt. Eine Impfpflicht ist nach Angaben des Gesundheitsministeriums jedoch nicht geplant. Der Nachweis einer Beratung soll auch keine Voraussetzung für den Kita-Besuch sein.

Gründe für das neue Gesetz

Anlass dieser Planungen ist hauptsächlich der Kampf gegen Masern. Die hoch ansteckende Infektionskrankheit betrifft vor allem Kinder. In manchen Fällen können lebensbedrohliche Komplikationen wie

auftreten.

Argumente der Gegner und Befürworter

Es gibt jedoch eine immer größer werdende Zahl von Impfgegnern, die eine Impfung für gefährlicher halten als die Erkrankung selbst. Der Anteil von ungeimpften Ein- bis Sechsjährigen sei zu hoch, begründete das Gesundheitsministerium das Vorhaben einer Beratungspflicht.

Dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte geht die Maßnahme nicht weit genug. Erforderlich sei eine Impfpflicht für alle Kinder in öffentlichen Kitas und Schulen, teilte ein Sprecher des Verbandes mit.