Die Gemeinde braucht nicht immer für einen Sturz auf einem mangelhaften Gehweg haften

Kein Schadensersatz bei Sturz auf mangelhaftem Gehweg

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
9. September 2011

Normalerweise sind Städte und Gemeinden verpflichtet, ihre Wege, wie Fußgänger- oder Radfahrwege, in einem einwandfreien Zustand zu halten. Daraus kann man schließen, dass dies auch immer gewährleistet ist und man diese immer achtlos benutzen kann. Doch muss die Gemeinde bei einem Sturz, der aus Unachtsamkeit geschieht nicht bezahlen, wie jetzt ein Urteil vom Oberlandesgericht (OLG) in Jena zeigte.

Frau hätte achtsamer sein müssen

Bei einem Fall war eine Fußgängerin auf dem Gehweg gestürzt, weil dort zwei Platten fehlten. Daraufhin hatte die Frau die Gemeinde auf Schadensersatz verklagt. Bei der Verhandlung gab die Frau der Gemeinde die Schuld und gab an, dass schon seit einiger Zeit einige Platten dort auf dem Gehweg lose waren, so dass die Gemeinde ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sei.

Doch die Richter lehnten die Klage ab, weil die Frau schon seit längerer Zeit über den Zustand des Weges Bescheid wusste und deshalb dort vorsichtiger hätte gehen müssen. Selbst wenn plötzlich zwei Platten des Gehwegs von einem Dritten entfernt würden, brauche die Gemeinde diesen Mangel nicht sofort beseitigen und könne ebenso wenig dafür haftbar gemacht werden.