GDL scheitert mit Klage - Arbeitgeber darf nach Gewerkschaftszugehörigkeit fragen

Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführe möchte Frage nach Gewerkschaftsmitgliedschaft verbieten

Von Dörte Rösler
21. November 2014

Darf der Chef seine Beschäftigten fragen, ob sie Mitglieder einer Gewerkschaft sind? Unter bestimmten Umständen ja. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Im verhandelten Fall hatten die Stadtwerke München einen Tarifabschluss mit der Gewerkschaft Verdi getroffen. Mit der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) war eine solche Einigung nicht erzielt worden. Daher wollten die Stadtwerke wissen, welche ihrer Beschäftigten Mitglieder bei der GDL sind.

Erlaubnis der Frage nach Gewerkschaftsmitgliedschaft ist von Situation abhängig

Die GDL forderte, dies zu unterlassen: die Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit verletze die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit.

In ihrem Urteil wählten die Bundesrichter eine detaillierte Betrachtung. So sei es in einer Arbeitskampf-Situation tatsächlich unzulässig, nach der Gewerkschaftsmitgliedschaft zu fragen. Den Antrag der GDL, dem Arbeitgeber generell ein Fragerecht zu untersagen, wies das Gericht jedoch ab.