Immer noch fehlt es in Deutschland an Möglichkeiten für die Kinderbetreuung
Seit dem 1. August 2013 hat jedes Kind vom ersten Geburtstag an theoretisch einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz.
Trotz dieser gesetzlichen Regelung sieht die Praxis immer noch anders aus, denn die Kinderbetreuung in unserem Land verläuft dennoch nicht ohne Schwierigkeiten. Langfristig gesehen hat immer noch nicht jedes Kind einen Platz, die regionalen Unterschiede sind ebenfalls sehr groß.
Das Problem ist, dass sich viele Betreuungsangebote immer noch nicht mit der Erwerbstätigkeit von Müttern vereinbaren lassen, besonders gravierend ist dies für Alleinerziehende. An dieser Stelle wäre es wichtig, dass die Tagesstätten individuellere Angebote hätten, wie längere Öffnungszeiten und Flexibilität in ihren Angeboten.
Auch was die Qualität der deutschen Krippenplätze betrifft, so schneidet diese im internationalen Vergleich nicht sonderlich positiv ab. Eltern wollen ihre Kinder nicht einfach nur abgeben und aufbewahrt wissen, sie wollen das Beste für ihren Nachwuchs.
Wichtig ist es weiterhin, in die Ausbildung von Erzieherinnen zu investieren, um gewisse Standards zu erreichen.
Problematisch für berufstätige Mütter ist auch das Betreuungssystem von Schulkindern. Hier sind auch die Unternehmen gefragt, die Plätze für die Betreuung der Kinder von Angestellten schaffen können. Steht kein Betreuungsplatz zur Verfügung, so kann seit dem 1. August geklagt werden. Leider kann auch das Gericht keinen beschaffen, wenn keiner da ist. Aber den Eltern wird dadurch die Möglichkeit gegeben zu erwirken, dass die Mehrkosten für eine kostenspieligere Tagesmutter oder eine Krippe übernommen werden.
Passend zum Thema
- Die besondere Kinderbetreuung durch Leihgroßeltern
- Rund um die Tagespflege: Formen, Vorteile, Versicherungsschutz, Vertrag und Auswahl
- Arten der öffentlichen und privaten Kinderbetreuung und Tipps zur richtigen Wahl
- Seit dem 1. August besteht das Recht auf Kinderbetreuung
- Werden Roboter bald die Kinderbetreuung übernehmen?
- Auch Kinderbetreuung in einem zweisprachigen Kindergarten sind steuerlich absetzbar
- Kinderbetreuungskosten sind steuerlich als Sonderausgaben absetzbar
- Deutschlands Kinderbetreuung oft nur mittelmäßig
- Umfrage - Mehr Möglichkeiten zur Kinderbetreuung für berufliche Gleichberechtigung
- Kinderbetreuung im Urlaub
- Arbeitgeber sollten die Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung mehr unterstützen