Lärmen, müffeln, müllen - die 5 nervigsten Nachbar-Typen
Was tun, wenn man mit Kontrollfreak, Kettenraucher oder Hobby-DJ Tür an Tür lebt
Wer eine schöne und bezahlbare Wohnung hat, kann sich glücklich schätzen. Wenn da nicht die Nachbarn wären! Die meisten Deutschen wünschen sich ein friedliches Zusammenleben und verhalten sich entsprechend. In fast jeder Hausgemeinschaft gibt es aber nervige Typen, die
- lärmen,
- stänkern oder
- müllen.
Alles muss man sich nicht gefallen lassen.
Der Kontrollfreak
Er achtet darauf, ob der Müll richtig sortiert und das Treppenhaus gründlich geputzt ist. Wenn die Nachbarn seine Regeln nicht befolgen, mahnt er mit einem schriftlichen Aushang im Flur.
Da der Kontrollfreak bevorzugt im Erdgeschoss wohnt, entgeht ihm auch nicht, wer nachts erst spät nach Hause kommt - und ob die Tür ordnungsgemäß verschlossen wird. Seine größten Gegner: der Breitmacher, der seine Schuhe, Fahrräder und Sportgeräte mit Vorliebe im Treppenhaus abstellt.
Das Drama-Paar
In schlechten Zeiten nervt das Dramapärchen seine Nachbarn mit lautstarken Streitereien. Es können auch mal Teller oder Gläser gegen die Wand knallen. Wenn es grade gut läuft, unterhalten die Liebenden die Hausgemeinschaft mit Stöhnen und Juchzen.
Statt Geschirr rumst das Bett rhythmisch gegen die Wand. Gegen beide Arten der Ruhestörung können Nachbarn sich aber wehren. In mehreren Gerichtsurteilen sind Paare zu akustischer Zurückhaltung verpflichtet worden.
Familie mit Schreikind
Schreien und Poltern der anderen Art erleben Nachbarn bei Familien mit Kleinkindern. Ob
- nächtliches Weinen,
- morgendliche Wutanfälle oder
- stundenlanges Toben
als Nachbar hat man da einfach Pech. Erst wenn die Kinder älter werden, müssen Eltern sie zur Mäßigung anhalten.
Die Partytiere
Eine Feier zum Geburtstag ist Partytieren nicht genug. Sie betätigen sich auch wochentags als DJ und lassen die Bässe hämmern. Mindestens einmal im Monat geht es die ganze Nacht hoch her:
- laute Gespräche,
- Getrampel im Treppenhaus,
- knallende Türen,
- Johlen auf dem Balkon.
Eine Rechtsgrundlage für diese Lärmbelästigung gibt es allerdings nicht: Die Wohnung ist keine Disco und während der Ruhezeiten darf nur ausnahmsweise und mit Ankündigung gefeiert werden.
Der Raucher
Das liebste Raucherzimmer der Deutschen ist der Balkon. Sehr zum Leidwesen der Nachbarn darf dort sommers wie winters gequalmt werden. An bestimmte Zeiten oder eine bestimmte Anzahl Glimmstängel pro Tag müssen Raucher sich nicht halten. Sie sind aber verpflichtet, auf ihre Nachbarn Rücksicht zu nehmen.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Typologie-der-nervigen-Nachbarn-article14543571.html Abgerufen am 9. März 2015