Rücknahme der Kündigung einer Wohnung ist für Mieter meist nicht möglich

Wenn sich eine Kündigung nachträglich als voreilig herausstellt, sollte man beim Widerruf folgendes beachten

Von Ingo Krüger
15. Mai 2015

Wer aufgrund einer neuen Arbeitsstelle oder einer veränderten familiären Situation umzieht, kündigt häufig auch seine alte Mietwohnung. Doch manchmal stellt sich eine Kündigung als voreilig heraus.

Wer nun in seine alte Wohnung zurück möchte, hat Pech gehabt. Häufig ist die alte Bleibe schon wieder neu vermietet. Ein Anspruch auf Rücknahme der Kündigung und Rückkehr besteht nicht.

Konditionen des Widerrufs

Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn die Rücknahme einer Kündigung vor oder gleichzeitig mit einer Kündigung eintrifft. Dann läuft der alte Mietvertrag weiter oder es wird ein neuer zu den alten Konditionen abgeschlossen.

Der Widerruf einer Kündigung bedarf, anders als die Kündigung selbst, nicht der Schriftform. Ist die Kündigung etwa per Post verschickt worden, kann der Widerruf durch einen Anruf beim Vermieter erfolgen.

Frist für eine Anfechtung

Wurde die Kündigung durch Drohungen oder Einschüchterungen erzwungen oder beruhte auf einer Täuschung, dann besteht die Möglichkeit, diese anzufechten. Im Falle einer Täuschung oder Drohung beträgt die Anfechtungsfrist ein Jahr.