So funktioniert an der Kasse das kontaktlose Bezahlen per NFC-Technik
Rechnungen lassen sich künftig per kontaktlosem Bezahldienst begleichen
Der Lebensmitteldiscounter Aldi Nord führt das kontaktlose Bezahlen mit dem Smartphone per NFC-Technologie ein. Rechnungen lassen sich künftig mit NFC-fähigen Maestro- (Mastercard) respektive V-Pay-Debitkarte (Visa) oder einem NFC-fähigen Smartphone begleichen.
Um an der Kasse das Handy nutzen zu können, ist eine sogenannte Wallet-App mit einem integrierten, virtuellen Maestro- beziehungsweise V-Pay-Debitkartenkonto erforderlich. Zahlreiche Telekommunikationsanbieter stellen diese schon als Standardeinstellung zur Verfügung, etwa die Deutsche Telekom, Vodafone und Base.
Berlin als Vorreiter
Das Bezahlen über ein NFC-Terminal ist bereits in Berliner Filialen von
- Kaufhof
- Obi
- Real
- Rewe
- Penny und
- Kaisers
möglich. Edeka gründete vor etwa zwei Jahren für dieselbe Region einen eigenen kontaktlosen Bezahldienst. Besitzer eines iPhones können diesen Service noch nicht nutzen. Zwar verfügen die aktuellen iPhone-Generationen über ein NFC-Modul, doch dieses lässt sich nur mit Apple Pay verwenden und besitzt keine Schnittstellen für Dritt-Entwickler.
Beschleunigter Zahlungsvorgang
Kunden müssen an der Kasse ihre Karte oder ihr Smartphone lediglich für einen kurzen Moment über das Terminal halten. Das System identifiziert alle erforderlichen Informationen innerhalb weniger Sekunden. Bei einer Kaufsumme von weniger als 25 Euro entfällt die PIN-Eingabe, wodurch sich der Zahlungsvorgang erheblich beschleunigen soll.
Kritik durch Verbraucherschützer
Verbraucherschützer bemängeln die Sicherheit der NFC-Technik. So ist nach einem Verlust des Smartphones das Bezahlen auch für Fremde problemlos möglich. Zudem werde schneller Geld ausgegeben, dass möglicherweise nicht vorhanden ist. NFC-Chips ließen sich zudem bei geringer Entfernung von wenigen Zentimetern auch durch Unbefugte auslesen.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Wie-funktioniert-kontaktloses-Bezahlen-article15270871.html Abgerufen am 11. Juni 2015