Speerwurf mit tödlichem Ausgang ist kein Arbeitsunfall

Handelt es sich bei einem Unglück um einen Freizeit-, aber nicht um einen Arbeitsunfall, wird nicht gezahlt

Von Ingo Krüger
22. Mai 2015

Kampfrichter müssen bei den Wurfdisziplinen in der Leichtathletik besondere Sorgfalt walten lassen. Unfälle mit tödlichem Ausgang sind zwar selten, aber nicht ausgeschlossen, wie ein Unfall in Düsseldorf 2012 belegt.

Witwe zieht vor Gericht

Damals wurde ein 74 Jahre alter Kampfrichter bei einem Sportfest von einem Speer tödlich getroffen. Da die gesetzliche Unfallversicherung die Anerkennung des Unglücks als Arbeitsunfall ablehnte und kein Geld zahlen wollte, klagte seine Witwe nun vor dem Düsseldorfer Sozialgericht.

Der Richter wies die Klage jedoch ab. Es handele sich bei dem Unglück um einen Freizeit-, aber nicht um einen Arbeitsunfall, gab das Gericht bekannt. Die gesetzliche Unfallversicherung müsse daher nicht zahlen (Az.: S 1 U 163/13).

Gefährlichkeit und Ehrenamt

Die Tätigkeit als Kampfrichter sei ehrenamtlich und freiwillig gewesen und lediglich mit einer geringen Aufwandsentschädigung entlohnt worden. Zudem gebe es keine Berufsgruppe professionalisierter Kampfrichter bei Leichtathletiksportfesten.

Auch die besondere Gefährlichkeit des Amtes in der Wurfzone rechtfertige keinen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung, argumentierte das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.