Ärger mit der Fluggesellschaft - so können Passagiere ihre Rechte durchsetzen

Von Dörte Rösler
5. März 2014

Ob Verspätung, stornierte Flüge oder verschwundenes Gepäck - nach dem Frust beim Reisen haben viele Passagiere zusätzlichen Ärger mit der Fluggesellschaft. Oft verweigern die Airlines eine Entschädigung, obwohl das Gesetz eine solche Zahlung vorsieht.

Wer trotzdem an sein Geld kommen möchte, kann drei Wege beschreiten: einen Anwalt anrufen, einen spezialisierten Inkassodienst beauftragen oder die Schlichtungsstelle einschalten.

Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben Fluggäste schon, wenn ihr Flieger mehr als drei Stunden verspätet landet. Auch bei Annullierungen gibt es nicht nur den Reisepreis zurück, sondern je nach gebuchter Strecke bis zu 600 Euro Bargeld. Startflughafen oder Firmensitz der Fluggesellschaft müsse allerdings innerhalb der EU liegen.

Der erste Schritt zur Entschädigung führt über das Formular der jeweiligen Airline.

Anwalt

Sollte die Fluggesellschaft eine Zahlung ablehnen, kann ein versierter Anwalt das Geld eintreiben. Nachteil: wenn die Klage vor Gericht erfolglos bleibt, muss der Reisende die Anwaltskosten aus eigener Tasche zahlen - plus die Gerichtskosten und den Anwalt der Gegenseite.

Privater Inkassodienst

Wenn ein Inkassodienst auftritt, zeigen sich viele Airlines kompromissbereit. Firmen wie Fairplane, Flightright oder EUClaim übernehmen dabei alle Kosten und das volle Prozessrisiko.

Im Erfolgsfall behalten sie dann einen Teil der erstrittenen Summe ein. Fälle mit unsicherem Ausgang werden von den Diensten deshalb nur selten übernommen. Außerdem bieten sie ihren Kunden oft "nur" Gutscheine statt Bargeld als Entschädigung.

Schlichtungsstelle

Die offiziellen Schlichtungsstellen kümmern sich um alle Reklamationen von Privatreisenden. Bevor die kostenlosen Schlichter eingreifen, müssen Passagiere aber mindestens zwei Monate lang selbst um ihr Geld bei der Airline kämpfen.

Erst wenn dies erfolglos bleibt, können sie online ein Beschwerdeformular abrufen.