Arbeitnehmer dürfen gegen Kündigung klagen - Verzichtsklausel im Arbeitsvertrag ist unwirksam
Der Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage im Arbeitsvertrag ist unwirksam. Das gilt auch dann, wenn die Vertragsparteien als Entschädigung eine Abfindung vereinbart haben. Erfolgt eine Kündigung, dürfen Mitarbeiter also trotzdem vor Gericht ziehen und sich gegen den Rauswurf wehren.
In einem entsprechenden Urteil weist das Arbeitsgericht Aachen darauf hin, dass Arbeitnehmer ein zwingendes Recht haben, gegen unberechtigte Kündigungen zu klagen. Dieses lässt sich durch individuelle Verträge nicht aufheben, auch wenn solche Klauseln in manchen Branchen beliebt seien, etwa im Profisport.
Im konkreten Fall hatte ein Fußballtrainer aus der 3. Bundesliga geklagt, der nach dem verpassten Aufstieg in die 2. Liga ein Kündigungsschreiben erhielt. Laut Vertrag stand dem Arbeitgeber für diese Situation ein Sonderkündigungsrecht zu. Aber auch diese Vereinbarung sahen die Richter als unwirksam an.
Passend zum Thema
- Wissenswertes zur Änderungskündigung
- Formale Fehler, die eine Kündigung unwirksam machen
- Mögliche Hinweise auf eine Kündigung
- Kündigungschutzklage: Eine Kündigung anfechten
- Urteil des Arbeitsgerichtes: Nickerchen nicht in jedem Fall ein Kündigungsgrund
- Schwerer Pflichtverstoß rechtfertigt Kündigung - schon der Verdacht reicht
- Azubis: Keine Kündigung wegen verpatzter Zwischenprüfung
- Angst vor Kündigung macht Arbeitnehmer krank
- Kündigungsschutzklage befreit nicht von neuer Jobsuche - sonst gibt es kein Arbeitslosengeld
- Arbeitszeitbetrug rechtfertigt fristlose Kündigung - auch bei Vorgesetzten
- Gekündigter klagt darauf, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist arbeiten zu dürfen
- Strafrechtliche Verurteilung rechtfertigt nicht immer Kündigung
- Kündigung zum "nächstmöglichen Zeitpunkt" ist rechtens
- Arbeitgeber müssen Mitarbeitern bei Kündigung dies schriftlich und mit genauen Terminen mitteilen
- Langjährige Mitarbeiter genießen besonderen Kündigungsschutz
- Fristlose Kündigung wegen Verstoßes gegen das Persönlichkeitsrecht
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Verzicht-auf-Kuendigungsklage-ist-unwirksam-article11536596.html Abgerufen am 17. Oktober 2013