Arbeitnehmer dürfen gegen Kündigung klagen - Verzichtsklausel im Arbeitsvertrag ist unwirksam

Von Dörte Rösler
17. Oktober 2013

Der Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage im Arbeitsvertrag ist unwirksam. Das gilt auch dann, wenn die Vertragsparteien als Entschädigung eine Abfindung vereinbart haben. Erfolgt eine Kündigung, dürfen Mitarbeiter also trotzdem vor Gericht ziehen und sich gegen den Rauswurf wehren.

In einem entsprechenden Urteil weist das Arbeitsgericht Aachen darauf hin, dass Arbeitnehmer ein zwingendes Recht haben, gegen unberechtigte Kündigungen zu klagen. Dieses lässt sich durch individuelle Verträge nicht aufheben, auch wenn solche Klauseln in manchen Branchen beliebt seien, etwa im Profisport.

Im konkreten Fall hatte ein Fußballtrainer aus der 3. Bundesliga geklagt, der nach dem verpassten Aufstieg in die 2. Liga ein Kündigungsschreiben erhielt. Laut Vertrag stand dem Arbeitgeber für diese Situation ein Sonderkündigungsrecht zu. Aber auch diese Vereinbarung sahen die Richter als unwirksam an.