Unfallschutz bei Wegeunfällen: Gilt der Schutz auch bei Angestellten im Homeoffice?

Wer seine Arbeit von Zuahause aus verrichtet, muss mit situationsbedingten Einschränkungen des Unfalschutzes rechnen

Von Cornelia Scherpe
8. Juli 2016

Gerade viele Bürojobs sind so aufgebaut, dass Angestellte die Tätigkeit auch von Zuhause aus erfüllen könnten. Je nach privater Situation und Bereitschaft des Arbeitgebers kann die Arbeit daher teilweise oder in Vollzeit aus dem Homeoffice erfolgen. Woran viele im ersten Moment nicht denken, ist die Frage nach dem Unfallschutz. Gilt dieser auch Zuhause und wie sieht es mit Wegeunfällen aus?

Situationsbedingte Einschränkungen des Unfallschutzes

Ein Blick ins Gesetzbuch zeigt, dass der gesetzliche Unfallschutz zwar auch im Homeoffice besteht, er aber situationsbedingt eingeschränkt ist. Die vertraglich festgelegte Tätigkeit unmittelbar am Arbeitsplatz im Homeoffice ist versichert. Eine Verletzung an Arbeitsgeräten ist also gedeckt.

Dagegen nicht versichert sind alle privaten Tätigkeiten, für die der Mitarbeiter seine Tätigkeit unterbricht. Wer also aufsteht, um in der Küche etwas zu holen oder auf Toilette geht, ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Unfälle in dieser Zeit gelten als Freizeitunfälle.

Eindeutige Rechtsprechung

Eine eindeutige Rechtsprechung zu diesem Sachverhalt hat jüngst auch das Bundessozialgericht Kassel ausgesprochen. Eine Angestellte arbeitete im Homeoffice, da gesundheitliche Faktoren sie einschränkten. Während der Arbeit 2012 ging sie vom Homeoffice im Dachgeschoss ihres Hauses in das Erdgeschoss, um sich Wasser aus der Küche zu holen. Dabei stürzte sie und brach sich einen Fuß.

Die Kosten der Behandlung wollte sie als Arbeitsunfall geltend machen, denn im Betrieb sind Pausen für Verzehr und Toilette zwar auch nicht versichert, der Weg zu den Lokalitäten aber schon. Der Sturz auf der Treppe wäre demnach ein Wegeunfall. Das Gericht wies dies jedoch zurück.

Hauptargument war der Fakt, dass ein Betrieb die Sicherheitsgestaltung seiner Räumlichkeiten kontrollieren kann. Auf Treppen sind schwarz-gelbe Signalbänder beispielsweise häufig anzutreffen. Im Haus der Frau hatte der Betrieb dagegen keine Möglichkeit, auf die Sicherheit zu wirken.