Verbrauchsdatum, Mindeshaltbarkeitsdatum oder Verfallsdatum?

Zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung stehen Handel und Verbraucher in der Verantwortung

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
19. Oktober 2011

In Deutschland werden jährlich bis zu 20 Millionen Tonnen Lebensmittel vernichtet, obwohl sie noch verwertbar sind. Jetzt will die Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) die Ursachen dafür näher untersuchen lassen.

Falsche Interpretation der Mindesthaltbarkeit

Obwohl viele Verbraucher das sogenannte "Mindesthaltbarkeitsdatum" falsch interpretieren, was wahrscheinlich der Grund für den großen Müllberg an Lebensmitteln ist, soll daran nichts geändert werden, wie der Sprecher des zuständigen Ministeriums, Holger Eichele, sagte.

Aber der Ernährungsausschuss des Bundestages wird sich nun mit dem Thema beschäftigen und wenn man zu der Überzeugung gelangt, dass das viele Wegwerfen nur an diesem "Mindesthaltbarkeitsdatum" liegt, so müsse man dies halt ändern, wie Hans-Michael Goldmann (FDP), der Vorsitzende des Ausschuss erklärt.

Vielleicht sollte man wie die Engländer eine andere Bezeichnung wählen, beispielsweise "best before", was schlicht "besser vor dem ... zu verzehren" bedeutet. Dagegen meint der Sprecher Holger Eichele, dass die jetzige Datumsangabe über die Frische eines Produkts den Verbraucher informiert und die müssen darüber auch informiert werden, dass Lebensmittel nach diesem Datum weiter genießbar sind und nicht weggeworfen brauchen.

Handel und Verbraucher in der Verantwortung

Doch wie lange dürfen dann diese Lebensmittel noch verzehrt werden, beziehungsweise wie kann man dies erkennen? Anders ist das Verbrauchsdatum zu bewerten, so beispielsweise bei Hackfleisch und anderen leicht verderblichen Lebensmitteln anzeigt, dass aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes diese Lebensmittel nicht mehr in den Verkehr gebracht, beziehungsweise verzehrt werden dürfen.

Wobei hier natürlich nicht nur der Handel, sondern besonders der Verbraucher selber darauf achten muss, denn wenn ein Käufer zum Beispiel Hackfleisch mit dem Verbrauchsdatum 21.10.2011 am 19.10.2011 einkauft und dann tagelang zu Hause im Kühlschrank aufbewahrt, so hat man selber Schuld.