Diebstahl oder Virenbefall: Wann sich eine Handyversicherung wirklich lohnt

Auch wenn eine Handyversicherung auf den ersten Blick attraktiv erscheint, sollte das Kleingedruckte beachtet werden

Von Ingo Krüger
13. August 2015

Ob dreiste Diebe oder Wasserschaden - wenn das Smartphone nicht mehr einsatzbereit ist, verspricht die Handyversicherung finanziellen Ersatz. Wer sein teures Mobilgerät schützen möchte, sollte unbedingt die Angebote der Versicherer vergleichen und auf das Kleingedruckte im Vertrag achten. Auch wenn eine Handyversicherung auf den ersten Blick attraktiv erscheint, werden Kunden nicht selten enttäuscht.

Diese Kosten bleiben beim Versicherten

Schäden durch verschüttete Getränke werden in der Regel nicht ersetzt, und beim Diebstahl muss der Kunde nachweisen, dass er sein Smartphone ausreichend bewacht hatte. Befand sich das Handy etwa in einer Außentasche oder lag unbeobachtet auf dem Tisch - schon ist der Versicherungsschutz dahin. Auch Verschleißspuren wie zerkratzte Displays oder klemmende Tasten sind nicht versichert.

  • Bedienfehler,
  • rein kosmetische Schäden oder
  • Virenbefall

sind grundsätzlich das Problem des Nutzers.

Zeitwert, Selbstbeteiligung und Anzeigepflicht

Wie bei allen Versicherungen richtet sich die Erstattung nach dem Zeitwert des Objektes. Bereits nach einem Jahr sinkt der Zeitwert auf 50 bis 80 Prozent des Neupreises. Hinzu kommt noch eine Selbstbeteiligung in Höhe von fünf bis 20 Prozent des Kaufpreises. Für ein älteres Handy gibt es nur noch wenig Geld - auf jeden Fall nicht genug, um ein neues Modell zu kaufen.

Wird im Haus eingebrochen und das Smartphone gestohlen, erstattet die Hausratversicherung sogar den Neuwert des Gerätes. Sowohl bei Handy- als auch bei Hausratversicherung gilt: Der Diebstahl muss bei der Polizei angezeigt werden.