NSAID in der Schwangerschaft: Die Medikamente erhöhen die Gefahr für Fehlgeburten nicht

Von Cornelia Scherpe
11. Februar 2014

Eine Gruppe von Schmerzmitteln, die sogenannten NSAID (nichtsteroidale Antirheumatika), können nicht nur allgemeine Schmerzen im Körper lindern, sondern wirken auch gegen Entzündungen. Sie werden daher auch bei Rheumabeschwerden eingenommen.

Während der Schwangerschaft fürchten sich viele Frauen jedoch, diese Medikamente zu verwenden, da sie befürchten, dass ihr ungeborenes Baby unter den Inhaltsstoffen leiden könnte.

Führt NSAID zu Fehlgeburten?

Tatsächlich stand bereits seit einiger Zeit die Frage im Raum, ob NSAID während der Schwangerschaft zu Fehlgeburten führen können. Die letzte Untersuchung zu diesem Thema hatte mit 4.700 Frauen gearbeitet, deren Schwangerschaft mit einer Fehlgeburt endete. Dabei war herausgekommen, dass auffallend viele der Schwangeren auf NSAID zurückgegriffen hatten.

Diese Studie hatte allerdings nicht klären können, ob der Griff zu den Schmerzmitteln vielleicht erfolgt war, weil Unterleibsschmerzen die bereits drohende Fehlgeburt angekündigt hatten. In diesem Falle wären die Medikamente nicht die Ursache gewesen.

Da das Fragezeichen also bestehen blieb, wurde vor Kurzem eine weitere Untersuchung zum Thema durchgeführt. Diese große Studie kann dabei eine beruhigende Entwarnung geben: Das Risiko auf eine Fehlgeburt wird durch die Einnahme dieser Medikamente nicht erhöht.

Es konnte kein Zusammenhang festgestellt werden

Für die Untersuchung hatte man auf die Daten von 65.457 Frauen zurückgreifen können. All waren als Schwangere ins Krankenhaus gekommen und hatten dort entweder ihr Kind gesund zur Welt gebracht, oder mussten wegen einer Fehlgeburt behandelt werden.

Die Ärzte hatten damals auch dokumentiert, welche Medikamente die Frauen während der Schwangerschaft genommen hatten. Dabei konnte jedoch kein Zusammenhang zwischen den Fehlgeburten und der Einnahme von NSAID festgestellt werden.

Selbst Frauen, die hochdosierte NSAID geschluckt hatten, besaßen dennoch kein verändertes Risiko. Es kann also keinen direkten Zusammenhang geben. Die Einnahme ist daher nach ärztlicher Absprache in Ordnung.