Wenn man beim Tanken das Bezahlen "vergisst", kann es teuer werden

Gericht beschließt: Wer in Zahlungsverzug gerät, trägt sämtliche Folgekosten

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
5. Mai 2011

Bei den meisten deutschen Tankstellen handelt es sich um Selbstbedienung, so dass man anschließend seine Rechnung an der Kasse bezahlen muss. Wer aber dieses "vergisst", der muss mit hohen Zusatzkosten rechnen, wie jetzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe urteilte.

Behandelter Fall

Bei dem vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer auf der Fahrt nach Österreich für nur 10,01 Euro kurz vor der Grenze getankt, weil in Österreich der Sprit ja um einiges preiswerter ist, und zusätzlich wollte er noch die nötigen Vignetten und einen Schokoriegel mitnehmen. An der Kasse bezahlte der Mann auch seinen Schokoriegel und die Vignetten, aber die Tankrechnung hatte er vergessen und auch der Tankstellenbesitzer fragte nicht danach.

Als der Autofahrer später dann eine Rechnung über 180 Euro erhielt, wollte er diese nicht in dieser Höhe bezahlen. Er hielt 30 Euro für angemessen, was der Tankstellenbesitzer nicht akzeptierte und somit vor Gericht ging. Die 180 Euro seien deswegen entstanden, weil er für das Auffinden des Autofahrers einen Detektiv und Anwalt beauftragen musste.

Das Gericht stellte sich auf die Seite des Tankstellenbesitzers, denn als Autofahrer ist man verpflichtet, nach der Selbstbedienung an der Zapfsäule seine Rechnung auch ohne zusätzliche Aufforderung zu bezahlen. Wer dies nicht tut, der ist sonst im Zahlungsverzug, so dass er alle Kosten für eine eventuelle Nachforschung tragen muss.

Leider kommt es immer wieder an den Tankstellen vor, dass die Kunden ihre Rechnung absichtlich nicht bezahlen oder dies auch schlicht vergessen.