Hartz-IV-Behörde will Krebskranke nicht beim Umzug aus ihrer Schimmel-Wohnung unterstützen

Von Melanie Ruch
27. August 2013

Eine gelernte Krankenschwester aus Walsleben musste sich wegen einer Brustkrebserkrankung einer Operation und mehreren Chemotherapien unterziehen. Ihr gesundheitlicher Zustand ist noch immer so schlecht, dass sie arbeitsunfähig ist. Ihrem Arzt zufolge muss sie jegliche Gesundheitsgefährdung vermeiden, da ihr Immunsystem noch immer schwer mitgenommen ist, doch das ist nicht einmal innerhalb ihrer eigenen vier Wände möglich, denn ihre Wohnung ist stark von Schimmel befallen.

Da sie und ihr Mann, der derzeit als Ein-Euro-Jobber tätig ist, nicht selbst für die Kosten des nötigen Umzugs aufkommen können, baten sie das kommunale Jobcenter um Kostenübernahme, doch das lehnte ab. Der Grund: es liegt keine fristlose Kündigung des Vermieters vor, die einen Umzug rechtfertigen würde und der Schimmelbefall muss durch den Vermieter beseitigt werden. Dass sich die Dame aber bereits seit Monaten im Streit mit ihrem Vermieter befindet, weil dieser sich nicht um den Schimmel kümmern will, interessiert das Hartz-IV-Amt nicht.

Auch die ärztliche Bescheinigung, dass die Frau ihre Wohnung eigentlich gar nicht mehr betreten sollte, da sie wegen des Schimmels bereits unter Hustenattacken leidet, sowie ein Gutachten des Gesundheitsamts, dass die unzumutbaren Zustände in der Wohnung bestätigt, konnten das Jobcenter bislang nicht zur Einsicht bringen. Dort heißt es nur, dass der Widerspruch des Paares gegen die Entscheidung der Behörde derzeit bearbeitet wird. Die krebskranke Frau muss also vorerst wohl noch weiter in der Schimmel-Wohnung leben.