Flug verspätet? Passagiere haben Recht auf Entschädigung
Deutsche Flughäfen fertigen täglich mehr als 500.000 Passagiere ab. Dass es dabei zu Problemen kommt, ist klar. Rund 33.000 Fluggäste haben mehr als eine halbe Stunde Verspätung, bei 1500 Reisenden beträgt die Verzögerung sogar mehr als drei Stunden. Unter Umständen haben sie Anspruch auf eine Entschädigung.
Die Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke
Ob die Passagiere Geld bekommen, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. Bei Flügen innerhalb der EU müssen Kunden zum Beispiel eine Wartezeit von 30 Minuten akzeptieren. Eine Entschädigung gibt es erst, wenn sie durch die Verspätung einen Anschlussflieger versäumen.
Ansonsten richten sich die Wartefristen nach der gebuchten Flugstrecke. Je weiter die Reise geht, desto mehr Geduld können die Airlines verlangen. Bei Fernflügen ab 1500 Kilometer sind sind drei Stunden zu tolerieren. Steigt die Entfernung auf 3500 Kilometer müssen Passagiere sogar vier Stunden warten. Wie lang die Strecke genau ist, lässt sich mit Online-Rechnern ermitteln.
Ansprechpartner für Reklamationen ist die jeweilige Fluggesellschaft. Sollte sich der Konflikt nicht lösen lassen, können Passagiere ab dem 1. November auch eine Schlichtungsstelle um Hilfe bitten. Der Service ist kostenlos und soll langwierige Gerichtsverfahren vermeiden.
Passend zum Thema
- Flugreisen - Ablauf, Planung und wertvolle Reisetipps
- Dichtung und Wahrheit über Flugreisen
- Ruhe während der Flugreise - Bei Scoot Airlines dürfen Kinder unter 12 Jahren nicht an Bord
- Schönheitspflege und die Flugreise: Was beim Packen beachtet werden muss
- Flugreisen mit Beinfreiheit - in der Economy Class nicht möglich
- Flugreisende haben Anspruch auf einen funktionierenden Sitz
- Geht auf Flugreisen Gepäck verloren, wird nicht pro Gepäckstück sondern pro Person entschädigt
- Schlichtungsstelle für Flugreisende soll kommen
- Bahnreisende erhalten nun auch bei Verspätungen durch Dritte und Naturkatastrophen Erstattungen
- Verspätungsalarm als neuer Bahn-Service
- Entschädigung bei langen Zugverspätungen - EU-Gerichtshof vor Entscheidung
- Fluggäste haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, auch ohne Buchungsbeleg
- Bei Flugverspätung Verbraucherrechte gestärkt
- Zugverspätungen - Deutsche Bahn will künftig E-Mails verschicken
- Kostenerstattung bei Flugverspätung
- Finanzieller Ausgleich für Flugverspätung
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/So-koennen-sich-Passagiere-wehren-article11021056.html Abgerufen am 17. Oktober 2013